Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
David HR Europa GmbH
Marlene-Dietrich-Straße 5, 89231 Neu-Ulm
Stand: 01.04.2026
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern
im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung
und Recruiting, einschließlich administrativer Unterstützung, Relocation, Onboarding sowie
sprachlicher Vorbereitung.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen oder
Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen
Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu erbringen.
(2) Insbesondere hat der Auftraggeber:
● vollständige und korrekte Informationen bereitzustellen,
● Interviews zeitnah durchzuführen,
● Entscheidungen innerhalb vereinbarter Fristen zu treffen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der
Vergütungsanspruch unberührt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung
auszusetzen.
(5) Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu
Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen auszusetzen.
(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig.
§ 6 Projektdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- oder
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
(5) Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Auftraggeber anteilig zu vergüten.
§ 7 Ersatzkandidat
(1) Scheidet ein vom Auftragnehmer vermittelter Kandidat innerhalb von drei (3) Monaten nach
Arbeitsbeginn aus dem Arbeitsverhältnis aus, stellt der Auftragnehmer einmalig einen fachlich
vergleichbaren Ersatzkandidaten zur Verfügung, sofern der Grund für das Ausscheiden nicht
aus der Sphäre des Auftraggebers stammt.
(2) Ein Anspruch auf Ersatz besteht insbesondere nicht, wenn das Ausscheiden zurückzuführen
ist auf:
● unzureichende Arbeitsbedingungen,
● fehlende Einsatzmöglichkeiten (z. B. Auftragsmangel),
● nicht vertragsgemäße Unterkunft,
● Verzögerungen beim Arbeitsbeginn,
● sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(3) Ein Anspruch auf Ersatz besteht ferner nicht, wenn das Ausscheiden auf Gründen beruht,
die in der Person des Kandidaten liegen, es sei denn, diese waren für den Auftraggeber bei
Einstellung erkennbar.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb von acht (8) Kalendertagen
nach Kenntnis des Ausscheidens schriftlich zu informieren und gleichzeitig einen
Ersatzkandidaten anzufordern.
(5) Erfolgt keine fristgerechte Anforderung, gilt die Leistung des Auftragnehmers als vollständig
erbracht und ein Anspruch auf Ersatz entfällt.
(6) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Rückerstattungen, sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 8 Entscheidungsfristen
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach
Vorstellungsgespräch oder Probearbeit eine Entscheidung mitzuteilen.
(2) Erfolgt keine Rückmeldung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden
Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 9 Änderung von Terminen
(1) Änderungen vereinbarter Termine bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Erfolgt eine Änderung ohne Zustimmung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch
entstandenen Schaden geltend zu machen.
(3) Der Schaden kann pauschal in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision angesetzt
werden, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Stornierungen
Bei kurzfristigen Absagen von Terminen (weniger als 72 Stunden) ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,00 € netto zu verlangen,
sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand
entstanden ist.
§ 11 Unterkunftspflichten
(1) Stellt der Auftraggeber dem Kandidaten eine Unterkunft zur Verfügung, hat er diese vor
Arbeitsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß darzustellen.
(2) Bei wesentlichen Abweichungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz geltend
zu machen.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung pro
Kandidat.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist
ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für:
● die tatsächliche Qualifikation,
● die Arbeitsleistung,
● das Verhalten der vermittelten Kandidaten.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die erfolgreiche Integration des Kandidaten im Betrieb
des Auftraggebers.
(6) Die Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 13 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der DSGVO. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag
geschlossen.
§ 14 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu
behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 15 Schutz der Vermittlungsleistung
(1) Wird ein vom Auftragnehmer vorgestellter Kandidat innerhalb von zwölf (12) Monaten nach
Vorstellung eingestellt, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung und löst die vereinbarte Vergütung
aus.
(2) Die Vergütungspflicht entsteht auch dann, wenn der Kandidat:
● über ein verbundenes Unternehmen des Auftraggebers,
● über Dritte,
● oder in anderer rechtlicher Form (z. B. freiberuflich oder als Subunternehmer)
beschäftigt wird.
§ 16 Nachweis der Vermittlung
(1) Als Nachweis der Vermittlung gilt insbesondere die Vorstellung eines Kandidaten durch den
Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Einstellung eines vorgestellten Kandidaten
unverzüglich mitzuteilen.
§ 17 Keine Arbeitnehmerüberlassung
(1) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Vermittlungsleistungen.
(2) Eine Arbeitnehmerüberlassung oder vergleichbare Überlassung von Arbeitskräften findet
nicht statt.
(3) Ein Arbeitsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem
Kandidaten.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Neu-Ulm, sofern der Auftraggeber
Kaufmann ist.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung.